Erregergewinnung bei beatmungspflichtiger ambulant erworbener Pneumonie – wie jetzt?

FullSizeRenderDer ein oder andere Notfallmediziner kommt in der Zentralen Notaufnahme in die Verlegenheit einen Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie (community-acquired pneumonia, CAP) aufgrund einer respiratorischen Insuffizienz oder pneumogenen Sepsis maschinell nach endotrachealer Atemwegssicherung beatmen zu müssen. Eine sehr interessante Publikation ist von Lindsay M. McCauley und Kollegen aus Utah, USA, zu einem ganz speziellen Aspekt in diesem Zusammenhang angefertigt worden:

McCauley LM et al., Use of Tracheal Aspirate Culture in Newly Intubated Patients with Community-Onset Pneumonia. Ann Am Thorac Soc 2016; 13: 376-381

In einer retrospektiven Kohortenstudie identifizierten die Autoren alle Patienten, die binnen eines zweijährigen Zeitraums in einem US-amerikanischen Emergency Department aufgrund einer ambulant erworbenen Pneumonie behandelt und binnen 24 h intubiert und maschinell beatmet wurden: Von 2011 Patienten wurden 94 Patienten endotracheal intubiert und beatmet. Von diesen 94 Patienten wurde in 84 Fällen ein Trachealsekret nach Atemwegssicherung gewonnen. Die Zeit zwischen Aufnahme in der Notaufnahme und endotrachealer Intubation betrug im Median 162 min und weitere 40 min bis zur Trachealsekretgewinnung. Das mediane Patientenalter betrug 62 Jahre (männliches Geschlecht: 56%). Die 30-Tagesletalität lag bei 34%. Bei den 84 Patienten mit Trachealsekret wurden folgende weitere diagnostische Verfahren eingesetzt:

  • Blutkulturen: 95,2%, davon 15,5% positiv
  • Virus-PCR: 65,5%, davon 10,9% positiv
  • Pneumokokken-AK und Legionellen-AG im Urin: 84,5%, davon Pneumokokken-AG in 19,7% positiv und Leginonellen-AK in 2,8% positiv

Das Trachealsekret erbrachte in 56% ein entsprechendes Pathogen. In 39% wurde durch das Trachealsekret ein Pathogen erkannt, dass durch die anderen Testverfahren nicht delektiert wurde. Die Kosten des Trachealsekrets betrug $22,12. Auf das ermittelte Keimspektrum wird hier nicht weiter eingegangen, da in den USA ein anderes Erregerspektrum (z.B. häufiger MRSA) im Vergleich zu Deutschland vorliegt.

Die Autoren schlussfolgerten, dass die Gewinnung von Trachealsekret bei in der Notaufnahme intubieren Patienten ein einfaches, kostengünstiges und vor allem hinsichtlich der diagnostischen Wertigkeit wichtiges und mit niedrigem Risiko assoziiertes Diagnostikum darstellt. In über 50% der Patienten konnte ein Pathogen festgestellt werden. In 39% erbrachte das Trachealsekret ein Pathogen, dass mit anderen etablierten Tests nicht erfasst worden wäre. Daher sollte aus Sicht der Autoren bei jedem in der Notaufnahme intubierten Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie ein Trachealsekret abgenommen werden.

Wie verfahren Sie? Nehmen Sie nun auch bei jedem in der Notaufnahme intubierten und beatmeten Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie ein Trachealsekret ab?


Sollten Sie sich für die Antibiotikatherapie der ambulante erworbenen Pneumonie interessieren, sehen Sie sich doch einmal diesen Blogbeitrag zu einer systematischen Literaturübersichtsarbeit an (hier).


Die aktuelle S3 Leitlinie (Stand 31.12.2015) zur ambulante erworbenen Pneumonie finden Sie hier (Ewig S, et al. Behandlung von erwachsenen Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie und Prävention – Update 2016, awmf)

One thought on “Erregergewinnung bei beatmungspflichtiger ambulant erworbener Pneumonie – wie jetzt?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.