Mortui vivos docent

Bildschirmfoto 2016-06-30 um 12.21.08… so titelt ein aktueller Beitrag von PD Dr. Claas Buschmann und Kollegen aus Berlin. Übersetzt heisst dies „Die Toten lehren die Lebenden“. In diesem Beitrag wird die historische Entwicklung der Rechtsmedizin und der Notfallmedizin, Parallelen, Unterscheide und vor allem Gemeinsamkeiten diskutiert.

Buschmann C, et al. Mortui vivos docent. Die Toten lehren die Lebenden. Anaesthesist 2016; DOI 10.1007/s00101-016-0194-z (PDF)

Denn, so schreiben die Autoren: „Zwischen Rechts- und Notfallmedizin bestehen erhebliche Gemeinsamkeiten und Schnittmengen. Insbesondere gilt dies für frustran reanimierte Patienten oder andere letale klinische Verläufe, die einer rechtsmedizinischen Obduktion zugeführt werden. Eine Kooperation zwischen Trägern von notfall- und rechtsmedizinischen Einrichtungen weist dabei nicht nur notfallmedizinisches Fortbildungspotenzial auf, sondern auch die Möglichkeit der retrospektiven Evaluation medizinischer Notfallmaßnahmen – sowohl im Einzelfall als auch unter epidemiologischen Gesichtspunkten. Insbesondere die  flächendeckende Erfassung rechtsmedizinisch untersuchter Traumatodesfälle, die trotz Reanimationsversuchen präklinisch verstarben, ist sinnvoll, da die präklinische Situation einen Brennpunkt, gleichzeitig aber auch einen „blinden Fleck“ in der Gesamttraumaletalität darstellt. Der Nutzen klinischer Register ist bereits heute unstrittig, obgleich in diesen präklinische Todesfälle nicht abgebildet werden.“

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