BtM an NotSan delegieren ?

In der Diskussion um Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten der am Rettungsdienst Beteiligten ist gerade die Analgesie ein immer wieder kontrovers und häufig emotional diskutiertes Themenfeld.

Während in manchen Rettungsdienstbereichen schon seit langem Möglichkeiten zur Schmerzbehandlung für NotSan bestanden, haben andere noch zurückhaltend entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen. Im Juli 2023 wurden das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) so geändert, dass nun auch NotSan unter bestimmten Voraussetzungen Betäubungsmittel geben dürfen.

Gemeinsam wollen die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. und das Zentrum für öffentliches Gesundheitswesen und Versorgungsforschung an der Uniklinik Tübingen sich daher einen aktuellen Überblick zum Umgang mit BtM durch NotSan nach der Gesetzesänderung verschaffen.

Dazu sind alle interprofessionell (ÄLRD, ÄVRD, NA, NotSan) eingeladen an der Umfrage teilzunehmen!

 

Kontakt für Rückfragen:
Universitätsklinikum Tübingen
Zentrum für öffentliches Gesundheitswesen und Versorgungsforschung
Dr. David Häske, MSc MBA
david.haeske@med.uni-tuebingen.de

 

 

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