Immer mehr Polizei-Einheiten werden mit Distanz-Elektro-Impulsgeräten (sog. TASER) ausgestattet. Noch ist der Einsatz dieser Waffen selten. Trotzdem werden Rettungsteams zunehmend mit der Personen konfrontiert, die der Wirkung eines TASERS ausgesetzt waren.
Beim TASER handelt es sich um eine elektrische Schockpistole, die eingesetzt wird, um die Zielperson für eine kurze Zeit handlungsunfähig zu machen, ohne jedoch zu töten. Den Begriff TASER leitete der Erfinder Jack Cover von einer in dem Jugendbuch „Tom Swift“ beschriebenen Waffe ab, die elektrische Energie verschießen konnte. TASER ist das Akronym des Begriffs „Thomas A. Swift’s Electric Rifle“.
Da über die Weiterversorgung Unsicherheiten bestehen, haben Wunderlich und Kollegen bereits 2018 in Notfall- und Rettungsmedizin einen Algorithmus publiziert, um zu entscheiden, ob eine getaserte Person in der Notaufnahme vorgestellt werden muss. Diesen Algorithmus hat nun die TREMA e.V. gemeinsam mit der Bayerischen Polizei aufgegriffen und als Handreichung für medizinsiche Einsatzkräfte herausgegeben.
Je nach Zustand des Patienten bedarf es einer schnellen Erhebung der Vitaldaten nach dem ABCDE-Algorithmus, um evtl. lebensrettende Maßnahmen unverzüglich zu beginnen. Aus Untersuchungen über Elektrounfälle ist hinreichend bekannt, dass keine Spätarrhythmien zu erwarten sind. Personen, welche nach TASER-Einsatz wieder eine Restitutio ad integrum und ein unauffälliges 12-Kanal-EKG aufweisen, müssen nicht weiter überwacht oder in einer Notaufnahme vorgestellt werden.
Das weitere notfallmedizinische Management umfasst eine ausführliche Eigen- und Fremdanamnese und eine gründliche körperliche Untersuchung. Die Verletzungen an den Eintrittsstellen der Pfeile sind erwartungsgemäß oberflächlich, sollten aber, ebenso wie potenzielle Verbrennungen, beachtet und als direkte TASER-Verletzungen dokumentiert werden. Sollte eine Verletzung der Haut vorliegen, muss der Tetanusimpfschutz des Patienten erfragt und wie bei allen anderen offenen Wunden ggf. aufgefrischt werden.
Darüber hinaus gibt es ein Merkblatt zur Entfernung der TASER-Pfeile aus der Haut.
Beitragsfoto: STpictures
Danke für den wertvollen Beitrag. Leider verläuft der LInk zur „Handreichung für medizinsiche Einsatzkräfte“ ins Leere.