Integrierte Versorgung von Rettungsdienstpatienten

LeitstelleRothhardt J et al. Integrierte Versorgung von Rettungsdienstpatienten. Konsentierte Empfehlungen für optimale Prozesse und Strukturen. Notfall Rettungsmed 2022,  online (OPEN ACCESS: PDF)

Das vom Innovationsfonds geförderte Projekt „Integrierte Notfallversorgung: Rettungsdienst im Fokus“ (Inno_RD) bringt anhand datenbasierter Analysen Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der (Notfall‑)Versorgung in den Diskurs zum Gesetzentwurf zur Reformierung der Notfallversorgung ein. Die Handlungsempfehlungen (HE) basieren auf Analysen von drei Fokusgruppen mit Experten der Notfallversorgung, auf Rettungsdienst- und Krankenkassendaten und einer schriftlichen Patientenbefragung. Im Rahmen einer anschließenden Online-Befragung wurden 55 Aussagen (davon 35 HE und 20 vertiefende Statements) zwei getrennten Gruppen, d. h. den Fokusgruppenteilnehmern („purposive sampling“) und weiteren Experten der Notfallversorgung („convenience sample“ mit gesondertem Befragungslink) vorgelegt. Die Teilnehmer wurden gebeten, die Empfehlungen zu bewerten. 442 Fragebögen wurden für die Analyse berücksichtigt. Alle 55 Aussagen wurden von beiden Gruppen mehrheitlich positiv bewertet (≥50 % Zustimmung), d. h. 19 Aussagen für den Bereich Leitstelle, 14 für Patientenversorger, 19 zur Dokumentation und Evaluation sowie drei HE, die die Bevölkerung adressieren. Vorschläge für die Leitstellen und die Dokumentation und Evaluation von Einsätzen wurden überwiegend mit starkem Konsens (>95 %) und Empfehlungen für den Bereich bevölkerungsbezogene HE und Patientenversorger mehrheitlich mit Konsens (>75–95 %) bewertet.

Schlussfolgerung

  • Für Leitstellen bedarf es eines bundeseinheitlichen Mindestqualifikationsprofils für Disponenten, einer Überarbeitung der Ersteinschätzungs- und Disponierungsverfahren mit einheitlicher Dokumentation und Optionen einer bedarfsgerechten Weitervermittlung an andere Versorger.
  • Einsatzpersonal sollte – bei vertiefter Aus- und Weiterbildung – mehr Handlungsspielraum bei der Auswahl des adäquaten Versorgungsziels und der Versorgung vor Ort ohne anschließenden Transport erhalten.
  • Es sollte eine Einsicht in elektronische Patientenakten durch Notärzte und ärztlichen Bereitschaftsdienst ermöglicht werden, sofern kein Widerspruch des Patienten vorliegt.
  • Die Digitalisierung und vernetzte Kommunikation zwischen Leitstelle und Einsatzmitteln und die digitale Stärkung interoperabler Schnittstellen (z. B. zw. prähospitalen und hospitalen Versorgern) sowie die Evaluierung der Dokumentation sollten optimiert werden.
  • Trotz Zuständigkeit der Bundesländer sollte ein bundeseinheitlicher Rahmen für Qualitätssicherungszwecke angestrebt werden.

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