In Teil 2 des Beitrages zur Beatmung des kritisch kranken Patienten auf Grundlage der Übersichtsarbeit von
Jahn N, et al. Beatmung des Intensivpatienten – eine Praxisanleitung. Anästh Intensivmed 2016; 57: 730-744
geht es heute um:
- Indikation zur Beatmung
- Allgemeine Beatmungsindikationen
- Nicht-invasive Ventilation
- Situative Indikationen zur endotrachealen Intubation und Beatmung
Indikationen zur Beatmung:
„Patienten mit akuter respiratorischer Insuffizienz benötigen eine maschinelle Atemunterstützung.“
Durch eine endotracheale Intubation und Beatmung soll die Atemarbeit vermindert und die alveoläre Ventilation verbessert werden.
Allgemeine Beatmungsindikationen:
- pulsoxymetrische Sauerstoffsättigung (SpO2) <90% bei Atmung von Raumluft (= paO2 von 50-60 mmHg),
- Tachypnoe >35/min,
- Dyspnoe.
Aber Achtung, wenn hier Schutzreflexe vorliegen und eine Vigilanz erhalten ist, kann auch zunächst eine nicht-invasive Ventilation begonnen werden:
„Durch Nicht-invasive Ventilation (NIV) mittels Beatmungsmaske oder -helm kann der Gasaustausch häufig zumindest vorübergehend stabilisiert werden, so dass eine Intubation, sofern diese nach NIV noch notwendig wird, unter kontrollierten Bedingungen erfolgen kann.“ (s. auch delayed sequence intubation auf news-papers.eu)
Situative Indikationen zur endotrachealen Intubation und Beatmung:
- fehlende Schutzreflexe (Reduktion des Aspirationsrisikos nach endotrachealer Atemwegssicherung)
- schwere arterielle Hypoxämie (hier erhöhte inspiratorische FiO2 und PEEP notwendig)
- cave: Grenzwert des paO2 hängt auch von den Vorerkrankungen des Patienten ab (z. B. chronische respiratorische Insuffizienz)
- deutliche respiratorische Azidose mit hohem PaCO2 (Grenzwert pH ≤7,2 trotz NIV oder bei Kontraindikationen für NIV)
- Anm: natürlich gibt es zahlreiche weitere Indikationen, die hier aber nicht genannt wurden (z.B. Vigilanzsstörung)