Positionspapier zur Erstseinschätzung

Der Beitrag ist u.a. auch erschienen unter:

Pin M et al. Positionspapier zur Ersteinschätzung in integrierten Notfallzenztren. Notfall Rettungsmed 2018, online (https://doi.org/10.1007/s10049-018-0479-7)

Die Kernaussagen sind:

  1. Eine strukturierte, zuverlässig anwendbare und wissenschaftlich validierte Ersteinschätzung ist in Notaufnahmen/Notfallzentren unerlässlich für die Gewährleistung einer hohen Patientensicherheit.
  2. Die Anforderungen an die Ersteinschätzung in Notfallkrankenhäusern mit KV-Notdienstpraxen bzw. Integrierten Notfallzentren muss den gleichen Grundsätzen wie an Notfallkrankenhäusern ohne Beteiligung niedergelassener Ärzte erfolgen.
  3. Die strukturierte Ersteinschätzung muss sektorenunabhängig unmittelbar, spätestens aber 10 Minuten nach Eintreffen des Patienten in der Notaufnahme/im Notfallzentrum des Krankenhauses erfolgen. Die vorgegebenen Wartezeiten bis zum ersten Arztkontakt sind einzuhalten und zu dokumentieren. Hierzu ist eine ausreichende pflegerische und ärztliche Personalausstattung vorzuhalten.
  4. Eine Ersteinschätzung ist nicht gleich Patientenzuweisung. Die Weiterleitung von Notfallpatienten in einen anderen Versorgungssektor außerhalb der Krankenhausstrukturen darf nicht alleinig auf Basis der Dringlichkeitseinstufung mittels eines Ersteinschätzungsinstrumentes geschehen.
  5. Die Notfallversorgung im Krankenhaus muss unabhängig von den beteiligten Sektoren denselben Qualitätsanforderungen unterliegen, um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten.

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