Editorial zur Notfallreform in Notaufnahme up2date 04/2022

In der aktuellen Ausgabe der Notaufnahme up2date gibt es ein interessantes Editorial zur Reform der Notfallversorgung von Sylvia Schacher et al.

Schacher S, et al. Reform der Notfallversorgung – aber nicht so schnell … oder gar nicht? Notaufnahme up2date 2022; 4: 318–320 (PDF)

Nach Einführung der gestuften Notfallversorgung durch den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) am 19.04.2018 wurde angekündigt, dass dies nur der erste Schritt einer großen Reform der Notfallversorgung werden solle. Fachgesellschaften und Verbände formierten sich und es gab viele Vorschläge für Reformen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ließ einen Versuchsballon „ohne Abstimmung mit der Hausleitung“ starten, um später einen deutlich veränderten Entwurf als Vorschlag in die Fachgremien einzubringen. Der Widerstand war groß und letztlich war die als „Tiger“ gesprungene Reform, als „Bettvorleger“ im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) gelandet. Im Juni 2021 wurde festgelegt, dass der G-BA bis zum 20. Juli 2022 Vorgaben zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten Ersteinschätzung des medizinischen Versorgungsbedarf von „Hilfesuchenden“, die sich zur Behandlung eines Notfalls an ein Krankenhaus wenden, beschließen soll. Diese Vorgaben sollten u.a. ganz konkret die Qualifikation des medizinischen Personals, welches die Ersteinschät- zung vornimmt, festlegen. Überdies sollte die Art und der Inhalt der Dokumentation der Ersteinschätzung vorgegeben sowie die Weiterleitung an die Notdienstpraxen und Partnerpraxen der niedergelassenen Ärzte festgelegt werden. … Lesen Sie den gesamten Beitrag hier: PDF

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