S1 Leitlinie Prähospitales Atemwegsmanagement der AWMF – Teil 2

Gerade ist bei der AWMF die S1 Leitlinie „Prähospitales Atemwegsmanagement“ veröffentlicht worden:

Timmermann A, et al. AWMF Leitlinie „Prähospitales Atemwegsmanagement“. AWMF-Register-Nr.: 001 -040 (PDF)

Die Leitlinie ist unter diesem Link zu erhalten:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/001-040.html

Anbei einige der Kernaussagen, aber lesen Sie auch immer den Hintergrundtext, um die wichtigsten Punkte zu erfahren:

Supraglottische Atemwege:

  • Für das prähospitale Atemwegsmanagement sollen wegen der Möglichkeit der Einlage einer Magensonde EGA der 2. Generation verwendet werden.
  • Bei der Verwendung von Larynxmasken der 2. Generation sollen Lagetests durchgeführt werden.
  • Prähospital soll diejenige extraglottische Atemwegshilfe vorgehalten werden, die mehrheitlich in einem Rettungsdienstbereich in der Klinik zum Training Anwendung findet. Die Entscheidung, welche extraglottische Atemwegshilfe verwendet wird, soll von den örtlichen Gegebenheiten und Trainingsmöglichkeiten am Patienten in elektiven Situationen abhängig gemacht werden. Hierzu ist eine engmaschige Kommunikation zwischen den Organisationsverantwortlichen des Rettungsdienstes und denen der Anästhesieabteilungen der ausbildenden Kliniken unabdingbar.
  • Die Anwendung von mindestens 45 Einlagen extraglottischer Atemwege soll an Patienten unter kontrollierten Bedingungen und Anleitung zum Erlernen der Technik erfolgen. Die Anwendung soll mindestens dreimal jährlich wiederholt werden. Ein Training am Übungsphantom allein ist nicht ausreichend.
  • Rettungs- und Notarztsysteme sollten strukturierte und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen mit dem Hinweis auf die Anwender-assoziierten Probleme und Komplikationen bei Verwendung von extraglottischen Atemwegshilfen durchführen.
  • Bei Verwendung von extraglottischen Atemwegshilfen soll der Cuffdruck 60 cmH2O nicht übersteigen.

Notfallkoniotomie:

  • Für die zeitgerechte und erfolgreiche Durchführung der Notfallkoniotomie am Patienten soll der Anwender mit der für den Rettungsdienstbereich ausgewählten Technik unter bestmöglichen Bedingungen ausgebildet werden.
  • Die Anwendung der ausgewählten Technik soll regelmäßig in vitro trainiert und diese Technik soll auf den Rettungsmitteln vorgehalten werden.
  • Nach durchgeführter Notfallkoniotomie soll die Beatmung immer mithilfe der Kapnografie überwacht werden.

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