S2 Leitlinie: Akute Verätzung am Auge

Die aktuelle S1 Leitlinie zur „Akute Verätzung am Auge“ der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V. (DOG) hat folgende Ziele:

  • Festlegung des diagnostischen Vorgehens bei akuter Verätzung am Auge
  • Festlegung des therapeutischen Vorgehens (konservativ und chirurgisch) bei akuter Verätzung am Auge
  • Festlegung der Notwendigkeit zur ambulanten versus stationären Versorgung bei akuter Verätzung am Auge
  • Festlegung der Nachsorge bei akuter Verätzung am Auge

S1-Leitlinie der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V. (DOG) und des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) Akute Verätzung am Auge. AMWF-Register Nr. 045-018 (PDF)

Einige der Empfehlungen wurde daher im Folgenden aufgeführt:

Symptome: 

  • Die Beschwerden sind unspezifisch. Besonders schwere Verätzungen sind häufig symptomarm und haben wegen der schweren Ischämie nur wenig Rötung.

Anamnese:

  • Eine ausführliche Anamneseerhebung soll während bzw. nach der Spülung erfolgen:
    • Art der Chemikalie (Packung, Fachinformationen oder MSDS (material safety data sheet) vorhanden? Ggf. Giftnotruf kontaktieren)
    • Erheben des Unfallzeitpunkts
    • Verletzungsmechanismus (u.a. stand die Chemikalie unter hohem Druck?)
    • Erfolgte ein Ausspülen der Chemikalie? Womit? Für wie lange?
Spülung:  
  • Beim Eintreffen eines Patienten mit Verätzung soll sofort eine Augenspülung und Reinigung von partikulären Resten erfolgen. Bei schweren Verätzungen soll doppelt ektropioniert und sollen die Umschlagfalten inspiziert, ggf. gereinigt und gespült werden. Die Hornhaut und alle verätzten Strukturen sollen dann intensiv gespült werden.
  • Bei Verätzungen soll nicht mit geschlossenem Verband behandelt werden.
  • Die Chemikalie soll möglichst schnell ausgespült und ggf. mechanisch entfernt werden, da dies entscheidend für die Limitierung ihrer Einwirkdauer ist. Ziel der Spülung ist es, das Agens zu entfernen und den physiologischen pH wiederherzustellen.
  • Um höchstmöglichen Patientenkomfort und eine effektive Durchführung der Spülung zu erzielen, sollte vor der Spülung die Gabe einer topischen Anästhesie erfolgen. Dann kann auch die Spülung unter Verwendung eines Lidsperrers erfolgen und auch z.B. ein Schlauchsystem oder eine Spülschlinge oder -schale (z.B. Morgan-Linse) eingesetzt werden.
  • Bei sehr starken Schmerzen und zur genaueren Inspektion und Reinigung kann eine para- oder retrobulbäre Anästhesie oder eine Kurznarkose erwogen werden.
  • Die initiale Spülung soll entsprechend der Schwere der Verätzung und ausreichend intensiv erfolgen, bei schweren Verätzungen bis der pH-Wert neutral ist. Diese soll initial mit Leitungswasser erfolgen.
  • Alternativ kann insbesondere bei schwereren Verätzungen mit dekontaminierenden Lösungen gespült. Wenn weder qualifizierte Dekontaminationslösungen noch Wasser verfügbar sind, kann bei Verätzungen auch mit anderen Flüssigkeiten, z.B. Softdrinks, Milch oder ähnlichen Flüssigkeiten gespült werden.
  • Bei Flusssäure- (HF-) Verätzungen soll eine gleichzeitige lebensbedrohliche Haut- und Inhalationsverätzung ausgeschlossen werden. Dabei soll auch auf eventuelle Gefährdungen der Helfenden geachtet werden und ggf. Maßnahmen zum Eigenschutz der Helfenden erfolgen. Die Augen- und Hautspülung soll hier mit der spezifischen Hexafluorine-Lösung erfolgen, bei fehlender Speziallösung mit Leitungswasser oder Kalziumglukonat (allerdings Gefahr der Hornhaut-Verkalkung). Wegen der Gefahr einer assoziierten systemischen Hypokalzämie der Patienten, die potentiell lebensgefährlich ist, soll eine internistische Mitbetreuung und ggf. eine Kalziumsubstitution erfolgen.

Ektropionieren:

  • Bei jeder Verätzung, insbesondere bei solchen mit soliden Partikeln, z.B. mit kalkhaltigen Baustoffen, soll nach ausführlicher Spülung, ggf. unter Gabe von topischen Lokalanästhetika, eine Inspektion der peripheren bulbären Konjunktiva, der Fornices sowie der tarsalen Konjunktiva unter einfachem oder doppeltem Ektropionieren erfolgen. Vorhandene Fremdkörper sollen unter Verwendung von Wattetupfern, ggf. eines Hockeymessers zu entfernen.

Medikamentöse Therapie

  • Ziel der medikamentösen Therapie ist die möglichst schnelle Heilung ohne oder mit möglichst wenig Narbenbildung. Dazu gehört u.a. die Beschleunigung des Epithelschlusses und die Beschleunigung der Kollagensynthese bei gleichzeitiger Kontrolle der Entzündung.
  • Leichte bis mittelgradige Verätzungen (Grad I und II in beiden Klassifikationen) haben eine gute Prognose. Oftmals reicht eine alleinige medikamentöse Therapie ohne chirurgischen Eingriff.

Weitere Behandlung: 

Zur Behandlung bestehen je nach Befund und Verlauf folgende Optionen, wobei alle eingesetzten Augentropfen bevorzugt phosphatfrei und ohne Konservierungsmittel sein sollten:

  • Kortisonhaltige Augentropfen sollen eingesetzt werden, da sie eine Entzündungsreaktion reduzieren und weiteren kornealen Gewebeverlust verhindern. Die Steroide sollen auch bei Epitheldefekten eingesetzt werden. Die Dosierung der Kortison-Augentropfen soll der Schwere der Verätzung angemessen sein, initial bei schweren Verätzungen bis zu stündlich.
  • Eine topische antibiotische Behandlung sollte bei einem Epitheldefekt angewendet werden, um eine Superinfektion zu vermeiden.
  • Benetzende Augentropfen sollten großzügig eingesetzt werden (Förderung der Epithelialisierung und des Patientenkomforts).
  • Verbandlinsen
  • Augensalben z.B. Dexpanthenol können gegeben werden, um die Augenoberfläche mit einem lindernden Salbenfilm zu bedecken.
  • Zykloplegika können bei schweren Verätzungen zur Reduzierung eines intraokularen Reizzustandes und der damit verbundenen Schmerzen sowie zur Vermeidung hinterer Synechien eingesetzt werden.

Als weitere medikamentöse Therapien können bei mindestens mittelgradigen Verätzungen erfolgen:

  • Ascorbinsäure (Vitamin C) als Augentropfen und/oder Tabletten
  • Systemische und/oder subkonjunktivale Steroide / NSAIDs
  • Doxyzyklin oder Tetrazyklin oder Makrolid-Antibiotika wie Azithromycin oral bei Hornhauteinschmelzung
  • Serum-AT, Platelet – rich plasma Augentropfen (=thrombozytenreiche Plasmaaugentropfen), Eigenblut- therapie zur Erzielung einer Re-Epithelialisierung
  • Antiglaukomatosa bei Sekundärglaukom (im akuten Stadium eher systemische Therapie)

Weitere Empfehlung: 

  • Bei leichten Verätzungen soll die Betreuung ambulant erfolgen.
  • Bei mittelgradigen Verätzungen soll die Entscheidung, ob eine ambulante oder eine stationäre Behandlung erfolgt, unter anderem aufgrund der Ausprägung der Befunde, der notwendigen Therapie, der Fähigkeit des Patienten zur Umsetzung der notwendigen Therapie, der Schmerzen und des Leidensdruckes erfolgen.
  • Bei schweren Verätzungen soll zunächst stationär behandelt werden.
  • Augenärztliche Kontrollen sollen in Abhängigkeit von Befund und Verlauf zur Untersuchung möglicher Langzeitkomplikationen erfolgen. Dabei sollen als Langzeitkomplikationen auch u.a. Glaukom, trockenes Auge, Veränderungen/Vernarbungen der Lider und der Augenoberfläche und Vernarbungen der ableitenden Tränenwege sowie bei ästhetisch entstellendem Befund oder beidseitiger schwerer Visusminderung die psychischen Konsequenzen für die Betroffenen berücksichtigt werden.

Lesen Sie die ganze Leitlinie unter: PDF

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