Wunderlich und Hossfeld aus Ulm haben mit einigen Kollegen einen Artikel zu dem notfallmedizinischen Problemfeld rund um den TASER-Einsatz geschrieben. Hierbei ist doch mehr zu beachten als man eigentlich erwarten würde:
Wunderlich T, et al. TASER-Einsatz – ein notfallmedizinisches Problemfeld? Notfall Rettungsmed 2018; https://doi.org/10.1007/s10049-018-0544-2
Eine kurze Zusammenfassung:
- Beim TASER handelt es sich um eine Elektroschockwaffe (engl. Conducted ElectricalWeapon, CEW), aus der zwei kleine Pfeile auf eine eigen- oder fremdgefährdende Person mit dem Ziel der Immobilisation verschossen werden.
- Bis zu einer Distanz von 10,6 m sind diese Pfeile über feine Drähte mit der Waffe verbunden und führen durch die Abgabe elektrischer Impulse mit durchschnittlich 1,9 mA und einer Spitzenspannung von 1900 V zur Unterbindung von Muskeleigenbewegungen der Zielperson.
- Während der Bewegungsunfähigkeit kann die Person dann von Polizei- oder Sicherheitspersonal überwältigt werden.
- Als Nebenwirkungen können im Moment des Einwirkens u. a. Herzrhythmusstörungen auftreten.
- Allerdings sind Verletzungen durch einen unkontrollierten Sturz der Zielperson infolge der Bewegungsunfähigkeit, Immobilisationstechniken, vorbestehende psychiatrische Erkrankungen oder eine akute (Drogen-)Intoxikation deutlich häufiger der Vorstellungsgrund in der Notfallaufnahme als die Arrhythmien.
- Im notfallmedizinischen Management nach einemTASER-Einsatz sind daher
- die Erhebung einer Anamnese,
- die klinische Untersuchung zur Detektion von Verletzungen und
- der Ausschluss einer Eigen- oder Fremdgefährdung ebenso wichtig wie
- die Ableitung eines 12-Kanal-EKG.
- Bei einem unauffälligen 12-Kanal-EKG ist auch im weiteren Verlauf nicht mit TASER-assoziierten Herzrhythmusstörungen zu rechnen.
Der vorliegende Beitrag gibt anhand eines Fallbeispiels und der Diskussion der Literatur Empfehlungen für das notfallmedizinische Management nach einem TASER-Einsatz.