Die S3 Leitlinie „Nichtinvasive Beatmung“ Teil 5

Im heutigen 5. und letzten Teil unserer Reihe zur S3 Leitlinie „Nichtinasvive Beatmung …“ geht es um „Technik und Anwendung der Nicht-invasiven Beatmung“.

Westhoff M, et al. Nichtinvasive Beatmung als Therapie der akuten respiratorischen Insuffizienz. S3 Leitlinie AMWF (PDF)

Die entsprechenden Kernausagen der S3 Leitlinie lauten:

Als bevorzugte Beatmungsform zur Behandlung der hyperkapnischen Insuffizienz sollte die Positivdruckbeatmung mit inspiratorischer Druckunterstützung (d. h. assistierender Modus), kombiniert mit PEEP (EPAP) und Einstellen einer Back-up-Frequenz zum Apnoe-Schutz sowie einer bedarfsweisen Gabe von Sauerstoff zur Sicherstellung einer adäquaten Sättigung durchgeführt werden.

In der Akut- und Notfallmedizin ist die NIV als Positivdruckbeatmung üblich. Hierbei kommt ein assistieren Modus und eine Backup-Frequenz (zum Apnoeschutz) zum Einsatz. In diesem Modus triggert der Patient mittels seiner Atembemühung das Beatmungsgerät und dieses unterstützt den Patienten durch eine inspiratorische Druckunterstützung. Hierbei kann gleichzeitig ein PEEP appliziert werden.

In der Initialphase sollte die Nasen-/Mundmaske als Interface eingesetzt werden.

CPAP beschreibt die kontinuierliche Applikation eines positiven Atemwegsdrucks. CPAP is aber nicht als Ersatz der tidalen Ventilation zu werten, hierfür muss eine inspiratorische Druckunterstützung eingesetzt werden.

NIV als Therapie der ARI mit pH <7,30 sollte auf der Intensivstation/Notaufnahme durchgeführt werden.

Die S3 Leitlinie beschreibt ganz klar, dass eine NIV idealerweise bereits im Rettungswagen bzw. der Notaufnahme erfolgt. Wichtig dabei ist aber eine kontinuierliche Überwachung und die Erfahrung des einsetzenden Personals. Wissenschaftliche Studien haben hier einen deutlichen Vorteil bezüglich der Normalisierung der Vitalparameter ergeben.

Der Beginn der NIV sollte in halbsitzender Position erfolgen.

Eine bestmögliche Synchronisierung des Ventilators mit den Spontanatmungsversuchen des Patienten sollte erzielt werden.

Bei unzureichender Effektivität der NIV in der Adaptationsphase soll nach möglichen Ursachen gesucht werden.

Zur Erzielung einer NIV-Toleranz und –Effektivität kann eine leichte Sedierung (Rass-Score 0 bis -1 oder Ramsey-Score 2) durchgeführt werden.

Hier wird in der S3 Leitlinie die Applikation von Morphin (5-10 mg) i.v. genannt. Sicherlich muss sich vorsichtig an die beste Sedierung für den Patienten herantitriert werden.

BGA-Verlaufskontrollen sollten nach 30, 60 und 120 Minuten erfolgen. Bei Fortführung der NIV wird die kontinuierliche Überwachung der Sauerstoffsättigung über wenigstens 24 Stunden empfohlen.

Lässt sich keine Besserung des paCO2 nachweisen und fällt der pH ab, sollte ein Abbruch der NIV und die Einleitung einer invasiven Beatmung erwogen werden.


Das war die Serie zur S3 Leitlinie „Nichtinvasive Beatmung als Therapie der akuten respiratorischen Insuffizienz“. Hat es Ihnen Spaß gemacht dieser Serie zu folgen, dann geben Sie uns ein Feedback.

Aus unserer Sicht sollte die S3 Leitlinie von jedem notfallmedizinisch Interessiertem, ob nun Notärztin oder Notarzt, ZNA-Ärztin oder ZNA-Arzt, Rettungsassistent oder Notfallsanitäter, oder Fachpflegekraft in der Anästhesie, Intensivmedizin oder der Zentralen Notaufnahme, eingehend studiert und die Details berücksichtigt werden. Wir hoffen wir konnten Ihr Interesse an der S3 Leitlinie wecken.


Hier noch ein paar interessante Verweise:

  • Kumle B, et al. Umgang mit Notfallrespiratoren. Notfallmedizin up2date 2015; 10: 213-221
  • Schönhofer B. Nichtinvasive Beatmung beim Patienten mit persistierender Hyperkapnie. Med Klin Intensivmed Notfmed 2015; 110: 182-187
  • Westhoff , et al. Nichtinvasive Beatmung als Therapie der akuten respiratorischen Insuffizienz. S3 Leitlinie AMWF (PDF)
  • Westhoff M, et al. Nicht-invasive Beatmung als Therapie der akuten respiratorischen Insuffizienz. Pneumologie 2015; 69: 719–756

 

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