Empfehlung zur pflegerischen Besetzung von Notfallzentren

Endlich besteht ein Anhalt für die Personalbedarfplanung und die pflegerische Besetzung in Zentralen Notaufnahmen (Notfallzentren):

Behringer W et al. Empfehlungen der notfallmedizinischen Gesellschaften DGINA, AAEM, SGNOR, DIVI, DGAI und DGIIN zur pflegerischen Besetzung von Klinischen Notfallzentren. Notfall Rettungsmed 2019, online

Diese Fachgesellschaften und Institutionen waren beteiligt:

  • AAEM = Austrian Association of Emergency Medicine
  • DGAI = Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • DGIIN = Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin
  • DIVI = Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
  • DGINA = Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin
  • SGNOR = Schweizer Gesellschaft für Notfall und Rettungsmedizin

Rasante Entwicklung eines anspruchsvollen Berufes:

  • zunehmende Professionalisierung der Pflege in Notaufnahmen in den letzten Jahren
  • interprofessionelle Zusammenarbeit mit Notfallmedizinern
  • Entwicklung einer Zusatzweiterbildung „Notfallpflege“ und Fixierung durch den GBA Beschluss vom 19.04.2018
  • interessante und herausfordernde Arbeit in Zentralen Notaufnahmen
  • grosses Aufgabenspektrum
    • Assistenzleistungen bei chirurgischen Eingriffen
    • Diagnostische Maßnahmen (zB 12-Kanal-EKG)
    • Anlage periphervenöser Zugänge
    • Spurensicherung bei Gewaltdelikten
    • intensivmedizinische Betreuung im Schockraum
    • psychosoziale Betreuung von Patienten und Angehörigen
  • pflegesensitiver Bereich eines Krankenhauses

Vor diesem Hintergrund wurde nun eine Empfehlung zur Berechnung und damit verbindlichen Vorgaben für die Personalvorhaltung von Notfallpflege in Zentralen Notaufnahmen vorgestellt. Ziel war es Krankenhäusern eine Liste an Grundregeln zur Personalberechnung vorzuschlagen:

1 Pflegekraft pro 1.200 Patienten/Jahr + 1,4 Pflegekräfte pro Aufnahmestationsbett + Administrative Kräfte + Leitungsteam

  1. Die Personalberechnung sollte für die Ersteinschätzung, Untersuchung und Initialbehandlung nach der Leistungsrechnung erfolgen. Die Leistungsrechnung berücksichtigt die tatsächliche Anzahl der Patienten und den Zeitaufwand pro Patient und erlaubt eine genaue, dem tatsächlichen Arbeitsaufwand entsprechende Personalberechnung.
  2. Um den tageszeitlichen Schwankungen im Patientenaufkommen gerecht zu werden, sollte die Personalberechnung auf den Patientenzahlen pro Stunde (neu eintreffende bzw. gleichzeitig zu betreuende Patienten pro Stunde) und einem sinnhaften, dem Patientenfluss angepassten und den tarifrechtlichen Vorgaben folgenden Schichtplan basieren.
  3. Ersteinschätzung entsprechend den Vorgaben des GBA innerhalb von 10 min und auch alle notwendigen pflegerische Tätigkeiten innerhalb definierter Zeiträume durchgeführt werden können. Prinzipiell sollen die Vorgaben bei allen Patienten erfüllt werden; als Qualitätsmerkmal der Personalplanung könnten gesetzliche Vorgaben anderer Bereiche wie z.B. die im Rettungsdienst dienen, welche in der Mehrzahl der deutschen Bundesländer die Erfüllung der Hilfsfrist in 90–95% der Einsätze vorsehen.
  4. Für die Leistungsrechnung sollte in jedem Notfallzentrum der tatsächliche Zeitaufwand pro Patient erhoben werden. Dabei ist die Zuordnung von Zeitkontingenten zu den jeweiligen Ersteinschätzungsstufen sinnvoll. Falls der tatsächliche Zeitaufwand pro Patient oder Verteilung der Ersteinschätzungsstufen nicht bekannt ist, sollte auf Daten der Literatur  zurückgegriffen werden. Die Bedarfsberechnungen müssen in regelmäßigen Abständen auf Plausibilität geprüft werden.
  5. Stationäre Behandlungsbereiche, wie z.B. eine Kurzliegerstation eines Notfallzentrums, sollten von der leistungsbezogenen Personalberechnung ausgenommen und anhand der bekannten Personalanhaltszahlen für Normal-, Überwachungs- und Intensivstationen zusätzlich berechnet werden. Die pflegerische Betreuung von Überwachungsbetten sollte nach dem üblichen Standard einer Intermediate Care (IMC) erfolgen, also ein Verhältnis Pflegekraft/ Patientenbett von 1:4 einhalten (bei 251 Arbeitstagen, einer Arbeitszeit von 40 h proWoche und 20% Fehlzeiten entspricht ein Verhältnis von 1:4 einem Bedarf von 1,4 Vollzeitäquivalenten pro Überwachungsbett). Hierbei ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass auch nicht am Monitor überwachte Patienten mit dem hohen Pflege- und Dokumentationsaufwand von Aufnahme und Entlassung (beides innerhalb 24 h) sowie aufwändiger Akutbetreuung (z. B. Schmerzen, Verwirrtheit, Immobilität, Verwahrlosung) einhergehen. Dies bedeutet, dass der Betreuungsaufwand für alle stationären Betten einer Notfallstation im Rahmen eines sonst üblichen IMCBettes liegen.
  6. Administrative Tätigkeiten, Leitungsfunktionen und andere zusätzliche patientenunabhängige Zeiten (wie z.B. auch Lehre, Ausbildung etc.) sollten für jedes Notfallzentrum erhoben und in der Personalberechnung zusätzlich berücksichtigt werden.

Lesen Sie die komplette Empfehlung in Notfall & Rettungsmedizin.

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