Therapie der CO-Intoxikation: Shisha, Grill und CoKG

Erst kürzlich gab es auf news-papers.eu einen Beitrag zur CO-Intoxikation:

Kohlenmonoxid-Intoxikation

Jetzt ist im Deutschen Ärzteblatt ein Übersichtsartikel von Lars Eichhorn und Kollegen aus Bonn zum gleichen Thema publiziert worden:

Eichhorn L et al. Diagnostik und Therapie der Kohlenmonoxidvergiftung. Dtsch Arztebl Int 2018; 115(51-52): 863-70; DOI: 10.3238/arztebl.2018.0863 (PDF)

  • Ziel ist die frühestmögliche Atmung von 100% Sauerstoff als wichtigste Therapie der Kohlenmonoxid(CO)vergiftung.
  • Jeder Patient mit dem klinischen Erscheinungsbild einer CO-Vergiftung sollte mit möglichst hohen Sauerstoffpartialdrücken behandelt werden, bis die COHb-Konzentration auf ≤3% abgefallen ist oder sich die klinischen Symptome vollständig zurückgebildet haben.
  • Durch eine reduzierte Sauerstofftransportkapazität, die Beeinträchtigung der zellulären Atmungskette und immunmodulatorische Prozesse kann es auch nach Reduktion des Carboxyhämoglobins (COHb) zu Gewebeschäden im Myokard und im Gehirn kommen.
  • Bei Patienten mit einer schweren Kohlenmonoxidvergiftung soll ein EKG und eine Untersuchung von Biomarkern für eine kardiale Ischämie durchgeführt werden.
  • Eine hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) soll
    • bei neurologischen Defiziten oder Bewusstseinsverlust,
    • bei kardialer Ischämie,
    • bei metabolischer Azidose,
    • bei Schwangerschaft und
    • bei sehr hohen COHb-Werten von >25 % binnen sechs Stunden kritisch erwogen (angestrebt) und begonnen werden.
  • Aufgrund der heterogenen Studienlage besteht keine generelle Empfehlung zur HBO-Behandlung. Eine Überlegenheit der HBO gegenüber einer normobaren Sauerstofftherapie auf der Grundlage der bisher veröffentlichten randomisierten kontrollierten Studien nicht nachgewiesen werden. Zuletzt wurden retrospektive Auswertungen aus Datenbanken publiziert, die Hinweise für Vorteile der HBOT bezogen auf das neurologische Behandlungsergebnis und Langzeitüberleben darstellen.
  • Ungeachtet dieser HBO-Einschlusskriterien bleibt jede Behandlung eine Individualentscheidung.
  • Eine Leitlinie zur Behandlung von CO-Vergiftungen ist aktuell in Entstehung (AWMF-Registernummer 040–012, geplante Finalisierung: 31.01.2019) und soll eine standardisierte Versorgung in Deutschland erreichen.
  • Die Vermeidung von Folgeschäden, wie kognitive Dysfunktion und kardiale Komplikationen, sowie die Letalitätsreduktion stehen im Fokus einer Therapieentscheidung.
  • Rauchgasvergiftungen müssen differenzialdiagnostisch berücksichtigt werden. Die Evidenzlage zur Diagnose und Behandlung ist nicht eindeutig. Alternative oder ergänzende pharmakologische Therapieansätze bestehen derzeit nur experimentell.

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