Die Integrierte Notfallplanung – Chancen und Grenzen in der Akut- und Notfallmedizin

In Notfallsituationen ist es – insbesondere bei nicht einwilligungsfähigen Patient:innen – häufig schwierig, Therapieentscheidungen zu treffen, die sowohl medizinisch angemessen (also indiziert) sind als auch dem Willen der Betroffenen entsprechen. Da oft nur begrenzte Informationen vorliegen, besteht ein relevantes Risiko, dass (insbesondere invasive) Maßnahmen unangemessenerweise eingeleitet werden: fehlen realistische Erfolgsaussichten oder werden sie gegen den (mutmaßlichen) Patient:innenwillen durchgeführt so führt dies zu Übertherapie. Werden indizierte und potenziell lebensrettende Maßnahmen hingehen unterlassen, etwa aufgrund fehlinterpretierter Vorsorgedokumente, so spricht man hingegen von Untertherapie.

In diesen Situationen erweisen sich „herkömmliche“ Patientenverfügungen häufig als nur eingeschränkt hilfreich: Sie sind selten verfügbar, oft schwer verständlich und nicht auf die konkrete Notfallsituation anwendbar. Vor diesem Hintergrund wurde durch Advance Care Planning Deutschland die „Integrierte Notfallplanung“ („INP“) entwickelt. Auf Grundlage individueller Wertvorstellungen zu Leben, Krankheit und Sterben werden hierbei konkrete „Festlegungen für Notfallsituationen“ („FeNo“) getroffen, die als strukturierte und unmittelbar nutzbare Entscheidungsgrundlage für Rettungsdienst und Notaufnahme dienen.

Böhm L, et al. Die Integrierte Notfallplanung – Chancen und Grenzen in der Akut- und Notfallmedizin. Gemeinsames Positionspapier der AG Notfall- und Intensivversorgung der DGP, AG Ethik der DGINA, Sektion Ethik der DIVI, DBRD, BAND, Sektion Palliativmedizin der DGAI, AG Palliativmedizin der DGIIN. Notfall Rettungsmed, 2026, Open Access:  https://link.springer.com/article/10.1007/s10049-026-01746-1

Gegenüber herkömmlichen Patientenverfügungen sowie bestehenden regionalen Notfall- und Palliativausweisen bietet die INP mehrere Vorteile. Ihre standardisierte und einheitliche Struktur schafft Orientierung und Handlungssicherheit, und Ärzt:innen können sie für ihre Patient:innen auch ohne vorherige ACP-Schulung und -Zertifizierung erstellen. Eine weitere Innovation ist die Möglichkeit, das Fehlen einer Indikation für lebensverlängernde Maßnahmen explizit zu dokumentieren. Die so fixierten Behandlungsempfehlungen sollen sowohl die rechtliche als auch die ethische Sicherheit aller an der Notfallversorgung Beteiligten stärken.

In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen mehrere notfall- und intensivmedizinische Fachgesellschaften – darunter die Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI), die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND), der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) sowie die Deutsche Gesellschaft für internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) – das Potenzial der INP, durch eine konsequent patientenzentrierte Ausrichtung Fehlbehandlungen zu vermeiden und so unnötige Belastungen nicht nur für Patient:innen und ihre Zugehörigen, sondern auch für das Gesundheitssystem insgesamt zu reduzieren.

Gleichzeitig benennen die Autor:innen weiterhin bestehende Herausforderungen und offenen Klärungsbedarf. Dazu zählen Fragen der praktischen Umsetzung, etwa hinsichtlich Format und Verfügbarkeit, die ausstehende aber dringend notwendige digitale Integration in die elektronische Patientenakte (ePA) sowie weiterhin bestehende Unsicherheiten bei der Umsetzung der Festlegungen – insbesondere im Hinblick auf Therapieverzicht durch nicht-ärztliches Personal.

Langfristig könnte die INP zu einem zentralen Instrument werden, um Notfallentscheidungen konsequent am Patient:innenwillen auszurichten und die Versorgung am Lebensende zu verbessern. Voraussetzung hierfür sind jedoch klare politische und strukturelle Rahmenbedingungen sowie ein Bekenntnis von Politik, Kassenärztlichen Vereinigungen und Kostenträgern.

Die anstehende Notfallreform bietet die Gelegenheit, die INP flächendeckend in die Regelversorgung zu überführen, ihre Finanzierung sicherzustellen und durch eine enge Vernetzung von Rettungsdienst und palliativmedizinischen Versorgungsstrukturen eine angemessene und würdevolle Versorgung in Notfallsituationen bei palliativen Erkrankungen und am Lebensende zu gewährleisten.

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