S2k–Leitlinie Tauchunfall 2022–2027, AWMF–Nr. 072–001 (Stand 01.12.2022)
Wie ist ein Tauchunfall definiert?
- Ein „Tauchunfall“ im Sinne dieser Leitlinie ist ein potenziell lebensbedrohliches oder gesundheitsschädigendes Ereignis, hervorgerufen durch Abfall des Umgebungsdruckes beim Tauchen oder aus sonstiger hyperbarer Atmosphäre mit und ohne Tauchgerät.
Ist die Leitlinie „Tauchunfall“ für das Apnoetauchen anzuwenden?
- Wenn ein Apnoetaucher nach einem Tauchgang Symptome eines Tauchunfalls im Sinne dieser Leitlinie entwickelt, soll diese Leitlinie angewendet werden.
Welche Untersuchungsverfahren sind geeignet zur Diagnose, Differentialdiagnose und zur Verlaufsbeobachtung eines Dekompressionsunfalls?
- Alle nach einem Tauchgang neu aufgetretenen Symptome sollen als möglicher Tauchunfall angesehen werden, sofern keine anderen Entstehungsmechanismen offensichtlich sind.
- Die Verdachtsdiagnose „Tauchunfall“ soll auf Grund der Symptome, unter Berücksichtigung des Tauchgangs und vorbestehenden Problemen oder Erkrankungen erfolgen. Frühestmöglich soll ein tauchmedizinisch fortgebildeter Arzt beratend hinzugezogen werden.
- Verunfallte sollen engmaschig im Hinblick auf hinzutretende Symptome oder eine Verschlechterung bestehender Symptome beobachtet werden.
- Verunfallte sollen frühestmöglich insbesondere neurologisch untersucht werden. Eine erste orientierende neurologische Untersuchung soll bereits durch den Ersthelfer erfolgen, wenn hierdurch nicht die weitere Versorgung beeinträchtigt wird.
Welche Einteilungen sind zur Beurteilung des Schweregrades eines Tauchunfalls geeignet?
- Das therapeutische Vorgehen unterscheidet sich abhängig vom Vorliegen milder oder schwerer Symptome. Diese Leitlinie klassifiziert den Schweregrad des Tauchunfalls daher nach dieser Einteilung, siehe 5.1 und 5.2.
Welche Maßnahmen werden für Ersthelfer empfohlen?
- Sofortige Atmung von 100% Sauerstoff oder Atemgas mit dem höchsten verfügbaren Sauerstoffanteil unabhängig von dem während des Tauchens geatmeten Gasgemisch
- Überprüfung von Bewusstsein, Bewegungsfähigkeit und Wahrnehmung (z.B. „NeuroCheck für Taucher“)
- Taucher, die selbständig trinken können, 0,5–1 Liter Flüssigkeit/Stunde trinken lassen(isotonische, kohlensäurefreie Getränke bevorzugen / keine alkoholhaltigen Getränke)
- Schutz sowohl vor Auskühlung als auch vor Überhitzung
- keine „nasse Rekompression“
- 100% Sauerstoffatmung bis zur taucherärztlichen Beratung fortführen, auch
wenn symptomfrei innerhalb 30 Minuten - Taucherärztliche Telefonberatung
- Dokumentation des Tauchunfallverlaufs und der Maßnahmen
- wenn noch unverändert Symptome nach 30 Minuten fortbestehen oder Wiederauftreten, wie schwere Symptome behandeln
- Taucher nach Rückbildung von milden Symptomen 24 Stunden beobachten
Maßnahmen bei schweren Symptomen
- Beim bewusstlosen Taucher ohne erkennbare Eigenatmung gelten die Empfehlungen zu Wiederbelebungsmaßnahmen entsprechend den aktuellen internationalen Leitlinien.
- Herz–Lungen Wiederbelebung (Basic life support)
Tauchunfallspezifische Erste–Hilfe:
- Sofortige Atmung von 100% Sauerstoff oder Atemgas mit dem höchsten verfügbaren Sauerstoffanteil unabhängig von dem während des Tauchens geatmeten Gasgemisch
- Überprüfung von Bewusstsein, Bewegungsfähigkeit und Wahrnehmung (z.B. „NeuroCheck für Taucher“)
- Lagerung
- Seitenlage bei Bewusstseinsstörung
- Ruhiglagerung/keine unnötige Bewegung
- keine Kopftieflagerung
Lesen Sie die gesamte Leitlinie hier:
https://register.awmf.org/assets/guidelines/072-001l_S2k_Tauchunfall_2023-03.pdf