DIVI Empfehlung zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen 2022

Verlegung IntensivDie DIVI hat eine Empfehlung zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen 2022 publiziert (PDF: 221128-divi-strukturempfehlungen-intensivstationen-langversion). Das 119 Seiten umfassende Dokument hält eine Vielzahl an Empfehlungen vor, hier nur ein ganz kleiner Ausschnitt:

Empfehlung:

  • In Anlehnung an die 3 Versorgungsstufen der stationären notfallmedizinischen Versorgung soll die intensivmedizinische Versorgung ebenfalls in eine 3-stufige Struktur überführt werden. Die personelle und strukturelle Ausstattung der Intensivstationen soll an die jeweilige Versorgungsstufe adaptiert werden. Eine Einteilung sollte in folgende 3 intensivmedizinische Versorgungsstufen erfolgen (Empfehlungsgrad 1C).

Merke: intensivmedizinische Basiversorgung (Stift 1), erweitere (Stufe 2) und umfassende Intensivmedizinische Versorgung (Stuft 2)

Empfehlung: 

  • Eine Intensivstation soll durch einen Arzt geleitet werden, der die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin besitzt. In den Stufen 2 und 3 soll dieser hauptamtlich auf der Intensivstation tätig und intensivmedizinisch verantwortlich sein (Empfehlungsgrad 1A).

Empfehlungen: 

  • Ein Arzt, der auf dieser oder einer Intensivstation der gleichen Stufe mindestens 3 Monate strukturiert eingearbeitet worden ist, soll 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche auf dieser Intensivstation präsent sein (Empfehlungsgrad 1A).
  • Ein weiterer Arzt mit einer intensivmedizinischen Weiterbildungszeit (im Rahmen der Facharzt- weiterbildung) von mindestens 6 Monaten soll während der Kernarbeitszeit auf der Intensivsta- tion präsent sein (Krankenhausstufe 2 und 3) bzw. im Krankenhaus präsent und sofort auf der Intensivstation verfügbar sein (Krankenhausstufe 1), außerhalb der Kernarbeitszeit zumindest im Krankenhaus präsent und sofort auf der Intensivstation verfügbar sein (Empfehlungsgrad 1A).
  • Ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ soll täglich mindestens eine Visite durchführen (Empfehlungsgrad 1A).
  • In der Stufe 2 soll in der Kernarbeitszeit arbeitstäglich ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ zusätzlich sofort auf der Intensivstation verfügbar sein. In der Stufe 3 soll in der Kernarbeitszeit arbeitstäglich zusätzlich ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ auf der Intensivstation präsent sein. Außerhalb dieser Anwesenheitszeit soll ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ unverzüglich für den Patienten verfügbar sein (Empfehlungsgrad 1A)

Empfehlungen:  

  • Neben der Stelle des Leiters und dessen Ausfallkompensation (1,3 Vollkostenstellen (VK)) sind mindestens 0,7 VK-Ärzte pro Behandlungsplatz vorzuhalten. Die unter „Qualifikation und Präsenz“ genannten Anforderungen sind einzuhalten (Empfehlungsgrad 1 A).
  • Ärzte in den ersten 3 Monaten ihrer Einarbeitung auf der Intensivstation sollen bei der ärztlichen Personalausstattung nicht eingerechnet werden (Empfehlungsgrad 1C).
  • Bei speziellen Anforderungen (z.B. einer hohen Zahl an Isolationspatienten, Patienten mit ausgedehnten hochgradigen Verbrennungen, Polytrauma und extrakorporalen Organersatzverfahren) und bei Übernahme besonderer Aufgaben (z.B. Teilnahme am Reanimationsteam, Schockraumabdeckung, Intensivtransporte, komplexe organisatorische Anforderungen wie hoher Patientendurchsatz u.ä.) ist eine höhere Zahl an Ärzten erforderlich. Daher sind auf Intensivstationen der Stufe 2 und 3 mindestens 0,8 VK-Ärzte (entsprechend dem lokalen Aufgabenprofil ggf. mehr VK) pro Behandlungsplatz vorzuhalten (Empfehlungsgrad 1C).

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