Hygienemaßnahmen bei Liquorpunktion

Liquorpunktionen sind auch in der Notaufnahme häufig und die assoziierten Hygienemassnahmen daher besonders wichtig. Eine AWMF Leitlinie gibt und nun Empfehlungen wie das ganze geht:

AWMF-Registernr: 029/041, Klasse S1-Leitlinie: Hygienemaßnahmen bei Liquorpunktionen, Liquorableitungen und Injektionen am ZNS

https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/029-041l_S1_Hygienemaßnahmen-Liquorpunktionen-Liquorableitungen-ZNS-Injektionen_2019-07.pdf

Kurze Zusammenfassung:

  • Indikation für die einmalige und wiederholte Liquorpunktion .. sind diagnostische Fragestellungen oder Behandlungsmaßnahmen.
  • Es ist eine Nutzen-Risiko-Analyse durchzuführen.
  • Hygienemaßnahmen sollen die Kolonisations- und Infektionsgefahr auf ein Minimum begrenzen.
  • Die Verantwortung liegt beim Durchführenden und ist eine ärztliche Tätigkeit, die nicht delegierbar ist.
  • Die Liquorpunktion ist eine einmalige oder mehrmalige Punktion des Liquorraumes entweder lumbal oder okzipital. Sie dient vorwiegend der Gewinnung von Liquor zu mikrobiologischen bzw. klinischen Untersuchungen. Bei Bedarf kann innerhalb der gleichen Punktion ein Medikament/Kontrastmittel verabreicht werden.

Lumbalpunktion:

  • Punktion kann im Patientenzimmer im Bett oder in der Notaufnahme durchgeführt werden
  • Ablegen des sog. Arztkittels, Unterarme müssen unbekleidet sein.
  • Steriler Kittel ist nicht gefordert.
  • Anlegen einer Einmalschürze, bzw. Schutzkittel
  • Durchführung einer Desinfektion der Punktionsstelle durch Besprühen der Haut oder Wischdesinfektion mit einem sterilem, mit Antiseptikum getränkten, Gazetupfer (Einwirkzeit nach Herstellerangaben), eine Entfettung der Haut ist nicht notwendig
  • Bei Bedarf vorhandene Haare mittels Clipping entfernen
  • Hygienische Händedesinfektion durchführen
  • Sterile Handschuhe
  • Steriles Lochtuch
  • Ablage der steril angereichten Punktionsnadel, Spritzen und Auffangröhrchen auf sterilem Tuch.
  • Durchführung der Punktion
  • Ablassen von Liquor und ggf. Gabe eines sterilen Medikamentes oder Kontrastmittels
  • Entfernen der Punktionskanüle
  • Aufkleben eines sterilen Pflasters

Erarbeitet wurde die Leitlinie in der interdisziplinärer Experten-Konsensgruppe im Arbeitskreis „Krankenhaus- & Praxishygiene“ der AWMF www.hygiene-klinik-praxis.de/mitglieder.htm

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