So was schon mal gesehen? DNR-Tattoo

Interessant ist eine jüngst stattgefundene Diskussion zum Thema „DNR-Tattoo“. D.N.R bedeutet „Do-not-resusictate“, also das verneinen eines Wünschen zur Wiederbelebung. Tatsächlich gibt es Menschen, die sich solch eine Tattoo in die Haut inken lassen. Wie geht man nun damit um?

Holt EG et al. An Unconscious Patient with a DNR Tattoo. NEJM 2017; 377: 2192-2193 (PDF)

Holt und Kollegen publizierten den Fall eines 70-Jährigen Patienten, der ein DNR-Tattoo auf dem Brustkorb tätowiert hatte. Der Patient wurde bewusstlos in einer Notaufnahme aufgenommen. In der Vorgeschichte fand sich eine COPD, T2DM, arterielle Hypertonie. Der Patient wies bei Aufnahme einen Alkoholintoxikation auf. Eine Übernahme auf die Intensivstation wurde aufgrund der Tätowierung zunächst zurückgestellt. Ein Ethikkonsil einberufen. hier wurde konstatiert, dass die Tätowierung den Wunsch des Patienten ausdrücken würde. Letztendlich wurde der Patient mit einer kalkulierten Antibiose, Volumentherapie und Nicht-invasive Beatmung behandelt, verstarb aber ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Holt und Kollegen schlussfolgerten, dass eine entsprechende Tätowierung mehr Konfusionen als Lösungen herbeiführen würden. In dem vorliegenden Fall konnte jedoch eine schriftlich fixierte DNR-Order aufgetrieben werden, die als Patientenverfügung berücksichtigt wurde.

Vergleichbar und doch anders der Fall von Lori Cooper et al.:

Cooper L et al. DNR Tattoos: A Cautionary Tale. Gen Intern Med 2011; 27:1383

Ein 59-jähriger Patient wurde wegen einer pAVK behandelt. Er weist ein DNR-Tattoo auf. Hinsichtlich der Gültigkeit des Tattoo als Willensbekundung schildert der Patient, dass er einmal beim Poker verloren habe und der Verlierer musste sich ein entsprechendes Tattoo stechen lassen, dabei würde das Tattoo nicht seinem Willen entsprechend und er wünsche die voll Therapie.


Also, wir finden unterschiedliche Konstellationen und unterschiedliche Assoziationen und Intentionen mit einer entsprechenden DNR-Tätowierung. Vor dem Hintergrund der Schilderungen müssen wir auch beim Vorliegen einer DNR-Tätowierung den mutmasslichen Patientenwillen versuchen detailliert zu eruieren. Ein nicht immer einfaches Unterfangen. Ob uns eine DNR-Tätoweirung wirklich weiterhilft, scheint eher fraglich und lässt den Healthcare Professional wohl doch öfter eher im dunklen stehen als ihn zu erhellen.


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