Keine IO-Applikation von Lidocain bei Kindern

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) reagiert auf den Fall eines Säuglings, der in einer Notfallsituation unter anderem mit Lidocain über einen intraossären Zugang behandelt wurde, um starken Schmerzen bei der nachfolgenden intraossären Infusion von weiteren Arzneimitteln und Flüssigkeitsersatz vorzubeugen.

Deshalb wird in einem Beitrag im aktuellen Deutschen Ärzteblatt (PDF) die intraossäre Gabe von Lidocain zur Schmerzbehandlung bei pädiatrischen Patienten kritisch betrachtet.

Nach eingehender Würdigung der aktuellen Literatur kommt die AkdÄ zu folgendem Fazit:

Die intraossäre Off-Label-Applikation von Lidocain zur „lokal-systemischen“ Schmerzbehandlung bei pädiatrischen Patienten ist wissenschaftlich nicht fundiert. Sie sollte nicht angewendet werden, da sie die Sicherheit von Kindern gefährden kann und alternative, besser untersuchte Wirkstoffe zur Verfügung stehen. Da manche Arzneimittel, die aufgrund guter Evidenz in Leitlinien empfohlen werden, für diese Altersgruppe bzw. Indikation ebenfalls keine Zulassung besitzen, sind gegebenenfalls spezielle Aufklärungs- und Dokumentationspflichten zu beachten.

DIe Autoren der aktuell in Überarbeitung befindlichen Handlungsempfehlung zur intraossären Infusion in der Notfallmedizin haben diesen Aspekt bereits aufgegriffen.

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