Abrechnung in der Notaufnahme: Unterschied zum KV-Notdienst

Die Versorgung ambulanter Notfälle ist in Deutschland nach § 75 Abs. 1b SGB V durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zu gewährleisten und umfasst auch die Abrechnung. Gröning I et al. Abrechnung im niedergelassenen … Abrechnung in der Notaufnahme: Unterschied zum KV-Notdienst weiterlesen