Abrechnung in der Notaufnahme: Unterschied zum KV-Notdienst
Die Versorgung ambulanter Notfälle ist in Deutschland nach § 75 Abs. 1b SGB V durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zu gewährleisten und umfasst auch die Abrechnung. Gröning I et al. Abrechnung im niedergelassenen … Abrechnung in der Notaufnahme: Unterschied zum KV-Notdienst weiterlesen
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