Zusammenfassung: Sektorenübergreifende Notfallversorgung
- Jeder Patient und jede Patientin, die als Notfall das Krankenhaus aufsuchen, haben das Recht auf ärztliche Sichtung und Einleitung ggfls. angezeigter Maßnahmen.
- Es bedarf der Festlegung der Standorte der INZ durch die Landeskrankenhausplanung.
- Die Leitung der INZ obliegt den ärztlichen Leitungen der Notaufnahmen in Kooperation mit der lokalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
- Die vom Rettungsdienst/Krankentransport zugeführten Patienten werden gemäß der Entscheidung des Einsatzpersonales der Notaufnahme/ dem INZ zugeführt und dort unverzüglich nach Behandlungsdringlichkeit (z.B. MTS) gesichtet.
- Patienten, die als Fußgänger kommen, werden einem Sichtungsbereich zugeführt („gemeinsamer Tresen“). Hier wird durch ein geeignetes System und qualifiziertes Personal sowohl die Behandlungsdringlichkeit (z.B. MTS, ESI, geschultes Klinikpersonal), als auch die Behandlungs‐ stufe (ambulant/stationär) festgestellt. Für diese Entscheidung ist ein geeignetes System zu entwickeln und die geeignete Qualifikation festzulegen.
- Entsprechend dieser Feststellung wird der Patientin die Notfallpraxis oder die Notaufnahme gelenkt. Zuordnung der Versorgungsstufe kann jederzeit im weiteren behandlungsverlauf be‐ gründet geändert werden.
- In einem INZ muss die bedarfsgerechte ambulante Versorgung durch eine KV‐Notdienstpraxis sichergestellt werden.
Als Mindestvoraussetzungen gelten hier:
- Die Erreichbarkeit 24/7
- Die Präsenzzeit 12h/Tag (7 Tage/Woche, z.B. beginnend 10:00 Uhr)
- Die Qualifikationsanforderung (Hausärztinnen / Hausärzte, Fachärzte aus einem Gebiet mit Bezug zur allgemeinen Notfallversorgung)
- Die Ausstattung (EKG‐Schreibung und –Interpretation, kleine Wundversorgung, Notfall‐Sonographie)
- Die geregelte Kooperation (z.B.: Notfall‐Röntgen‐ und/oder Labordiagnostik)
- Barrierefreier Austausch der Daten zwischen den Sektoren ist von erfolgskritischer Bedeutung
- INZ sollen in eine sektorenübergreifende Auswertung der Notfallbehandlungsdaten einbezogen werden. Dafür bedarf es einheitlicher Datensätze und Kennzahlen für ein gemeinsames QM.
- Die Regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen werden zu einer konstruktiven Kooperation in Vorbereitung der notwendigen Absprachen zur Einrichtung von INZ aufgefordert
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