Um die Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit infektiösem Material zu vereinheitlichen, haben die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie verschiedene Unfallkassen jetzt gemeinsame Empfehlungen formuliert.
Artikel im Deutschen Ärzteblatt:
Stranzinger J et al. Verletzungen mit Infektionsrisiko: Was tun nach dem Stich? Dtsch Arztebl 2019; 116(14): A-690 / B-565 / C-553 (PDF)
Einige der Kernaussagen:
- Die Risikoanalyse erfasst neben der übertragenen Blutmenge (s.c. < i.v.) und dem Serostatus der Indexperson auch die individuellen Voraussetzungen der verletzten Person (wie Immunsuppression).
- Für den Regelfall empfehlen werden Antikörpertestsysteme. Dagegen sind Nukleinsäureamplifikationstests (NAT) der frühen Diagnostik in Hochrisikosituationen vorbehalten .
- Abweichungen von den Empfehlungen sind nach medizinischer Indikation möglich (etwa HCVNAT statt Anti-HCV bei Immunsuppression der verletzten Person oder bei positivem oder unbekanntem Serostatus der Indexperson).
- Eine HIV-PEP sollte nach Risikoanalyse, Aufklärung und Einverständnis des Verletzten unverzüglich eingeleitet werden, am besten sofort oder innerhalb von 2 Stunden nach der NSV