Was tun nach dem Stich ? by Ärzteblatt

Um die Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit infektiösem Material zu vereinheitlichen, haben die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie verschiedene Unfallkassen jetzt gemeinsame Empfehlungen formuliert.

Artikel im Deutschen Ärzteblatt:

Stranzinger J et al. Verletzungen mit Infektionsrisiko: Was tun nach dem Stich? Dtsch Arztebl 2019; 116(14): A-690 / B-565 / C-553 (PDF)

Einige der Kernaussagen:

  • Die Risikoanalyse erfasst neben der übertragenen Blutmenge (s.c. < i.v.) und dem Serostatus der Indexperson auch die individuellen Voraussetzungen der verletzten Person (wie Immunsuppression).
  • Für den Regelfall empfehlen werden Antikörpertestsysteme. Dagegen sind Nukleinsäureamplifikationstests (NAT) der frühen Diagnostik in Hochrisikosituationen vorbehalten .
  • Abweichungen von den Empfehlungen sind nach medizinischer Indikation möglich (etwa HCVNAT statt Anti-HCV bei Immunsuppression der verletzten Person oder bei positivem oder unbekanntem Serostatus der Indexperson).
  • Eine HIV-PEP sollte nach Risikoanalyse, Aufklärung und Einverständnis des Verletzten unverzüglich eingeleitet werden, am besten sofort oder innerhalb von 2 Stunden nach der NSV

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