Das Führen von Leichtkrafträdern mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimetern (bisher Führerschein Klasse A1) soll nach einem Vorschlag des Bundesverkehrsministers Scheuer für Autofahrer ab einem Alter von 25 Jahren mit einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und mindestens 5 Jahren Fahrpraxis mit einer Ausbildung auf dem Verkehrsübungsplatz und ohne zusätzliche Prüfung möglich werden.
Als Vorsitzender der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. warnt Florian Reifferscheid vor dieser Idee, da Motorräder ein gänzlich anderes Beschleunigungs- und Bremsverhalten besonders auf nasser Fahrbahn zeigten. Die Erfahrung im Umgang damit könne nur schwer auf Verkehrsübungsplätzen erlangtz werden.
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