S1 Leitlinie Prähospitales Atemwegsmanagement der AWMF – Teil 1

Die nächsten 4 Tage gibt es Atemwegsmanagement: 

Gerade ist bei der AWMF die S1 Leitlinie „Prähospitales Atemwegsmanagement“ veröffentlicht worden:

Timmermann et al. AWMF Leitlinie „Prähospitales Atemwegsmanagement“. AWMF-Register-Nr.: 001 -040 (PDF)

Die Leitlinie ist unter diesem Link zu erhalten:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/001-040.html

Anbei einige der Kernaussagen, aber lesen Sie bitte auch immer den Hintergrundtext um die wichtigsten Punkte und Details zu erfahren, dabei richtet sich die S1 Leitlinie an Rettungsdienstfachpersonal und Notärzte:

Indikation und Grundlagen:

  • Die Dringlichkeit einer Sicherung der Atemwege in der Notfallmedizin soll in Abhängigkeit von der individuellen Diagnose in zwei Kategorien unterteilt werden: sofortige und dringliche Intervention.
  • Bei Übernahme des Dienstes sowie vor Beginn von Maßnahmen zur Sicherung der Atemwege soll die Funktionsfähigkeit des benötigten Materials kontrolliert werden. Die notwendigen Schritte sollen mit dem gesamten Team kommuniziert werden.

Präoxygenierung:

  • Vor invasiver Atemwegssicherung soll beim noch spontanatmenden Patienten eine suffiziente Präoxygenierung durchgeführt werden. Die exspiratorische Sauerstoffkonzentration sollte hierbei gemessen werden.

Maskenbeatmung:

  • Bei der Beutel-Masken-Beatmung soll eine Normoventilation angestrebt werden. Es sollte ein Demand-Ventil verwendet werden.

Videolarynngoskopie:

  • Zur Optimierung der Einstellbarkeit der Stimmbandebene und des Intubationserfolges im ersten Versuch soll primär ein Videolaryngoskop mit Macintosh-ähnlichem Spatel zur endotrachealen Intubation eingesetzt werden.
  • Hyperangulierte Spatel können zusätzlich durch den geübten Anwender in besonders schwierigen Situationen verwendet werden.
  • Um bei stark gekrümmten Videolaryngoskopspateln ohne Führungskanal den Tubus sicher zu platzieren, sollen Führungsstäbe verwendet werden, deren Krümmung an die Hyperangulation des Spatels angepasst wurde.

Oberkörperhochlagerung:

  • Die optimale Oberkörperhochlagerung und verbesserte Jackson-Position des zu intubierenden Patienten sollen unter Berücksichtigung von Kontraindikationen angewendet werden, wenn es die Umgebungsbedingungen ermöglichen.

Ausbildung und Training:

  • Die endotracheale Intubation soll nur dann angewendet werden, wenn am Patienten mindestens 100 Intubationen zum Erlernen der Technik unter Aufsicht durchgeführt und dokumentiert sowie nachfolgend mindestens 10 ETI pro Jahr durchgeführt wurden.
  • Oberste Priorität bei Ausbildung und Training des prähospital tätigen Personals soll auf die Erlangung der Fertigkeiten zur Oxygenierung und Ventilation des Notfallpatienten liegen.
  • Die Rettungsmittel sollen lokal bzw. regional mit der Ausrüstung des Atemwegsmanagements ausgestattet werden, mit denen auch im Rahmen der Fort- und Weiterbildung innerklinisch trainiert wird.

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