Ersteinschätzung in der Zentralen Notaufnahme

Gräff I et al. Ersteinschätzung in der Zentralen Notaufnahme. Notfallmedizin up2date 2018; 13: 271-289

KERNAUSSAGEN

  • Pflegegestützte Ersteinschätzungssysteme sind ein unverzichtbares Instrument an der Prozessspitze der Notfallversorgung in Zentralen Notaufnahmen.
  • Manchester Triage System(MTS) und Emergency Severity Index (ESI) sind für deutsche Notaufnahmen die am besten evaluierten Systeme. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann kein System als zu bevorzugendes Systemklassifiziert werden.
  • Seitens der Krankenhausleitung muss ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden, sodass gerade in sog. Overcrowding-Situationen gewährleistet ist, dass über 24/7 eine Ersteinschätzung unmittelbar nach Eintreffen des Notfallpatienten stattfindet. Der G-BA hat hierzu als Qualitätsindikator eine sog. „Prä-Triagezeit“ von max. 10 Minuten festgelegt.
  • Mit der Anwendung von Ersteinschätzungssystemen ist zwingend die regelmäßige Überprüfung der Anwendung verknüpft.
  • In einem intensiven Feedbackmechanismus muss zudem die Qualität der Ersteinschätzung erfasst, wissenschaftlich evaluiert und weiter optimiert werden. Hierzu bedarf es Studien, die gezielt das Verbesserungspotenzial der Ersteinschätzungssysteme hinsichtlich ihrer symptomorientierten Ausrichtung verbessern.

One thought on “Ersteinschätzung in der Zentralen Notaufnahme

  1. Eine sehr gute Übersichtsarbeit zu einem zentral wichtigen Thema der Akut- und Notfallmedizin.

    Leider ist aber ein relevanter inhaltlicher Fehler abgedruckt.
    „Der verabschiedete Beschluss schreibt verbindlich die Einführung eines Systems zur Behandlungspriorisierung
    in Zentralen Notaufnahmen in den nächsten 3 Jahren vor.“

    Der gBA-Beschluss verkündet aber mit Datum vom 18.5.2018 im Bundesanzeiger in §12(1):
    „Es kommt ein strukturiertes und validiertes System zur Behandlungspriorisierung bei der Erstaufnahme von Notfallpatienten zur Anwendung. Alle Notfallpatienten des Krankenhauses erhalten spätestens zehn Minuten nach Eintreffen in der Notaufnahme eine Einschätzung der Behandlungspriorität.“
    Die Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Und die 3-jährige Übergangsbestimmung nach §30 (1) bezieht sich nur auf die räumliche Zusammenführung der Notfallstrukturen in einem Krankenhaus.

    Die Regelung zur Ersteinschätzung gilt somit seit dem 19.05.2018.

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