Der Beitrag ist u.a. auch erschienen unter:
Pin M et al. Positionspapier zur Ersteinschätzung in integrierten Notfallzenztren. Notfall Rettungsmed 2018, online (https://doi.org/10.1007/s10049-018-0479-7)
Die Kernaussagen sind:
- Eine strukturierte, zuverlässig anwendbare und wissenschaftlich validierte Ersteinschätzung ist in Notaufnahmen/Notfallzentren unerlässlich für die Gewährleistung einer hohen Patientensicherheit.
- Die Anforderungen an die Ersteinschätzung in Notfallkrankenhäusern mit KV-Notdienstpraxen bzw. Integrierten Notfallzentren muss den gleichen Grundsätzen wie an Notfallkrankenhäusern ohne Beteiligung niedergelassener Ärzte erfolgen.
- Die strukturierte Ersteinschätzung muss sektorenunabhängig unmittelbar, spätestens aber 10 Minuten nach Eintreffen des Patienten in der Notaufnahme/im Notfallzentrum des Krankenhauses erfolgen. Die vorgegebenen Wartezeiten bis zum ersten Arztkontakt sind einzuhalten und zu dokumentieren. Hierzu ist eine ausreichende pflegerische und ärztliche Personalausstattung vorzuhalten.
- Eine Ersteinschätzung ist nicht gleich Patientenzuweisung. Die Weiterleitung von Notfallpatienten in einen anderen Versorgungssektor außerhalb der Krankenhausstrukturen darf nicht alleinig auf Basis der Dringlichkeitseinstufung mittels eines Ersteinschätzungsinstrumentes geschehen.
- Die Notfallversorgung im Krankenhaus muss unabhängig von den beteiligten Sektoren denselben Qualitätsanforderungen unterliegen, um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten.
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