Kongress „Arzt & RechtsMedizin“

bildschirmfoto-2016-10-31-um-09-51-34Recht, Rechtsmedizin und Notfallmedizin überschneiden sich – manchmal auch erst auf den zweiten Blick – in zahlreichen Bereichen. Unter dem Motto „Aus der Praxis – für die Praxis“ hat das Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin (PD Dr. Claas Buschmann) am Samstag, dem 29.10.2016, daher gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Berliner Notärzte e. V. und dem Veranstalter „Fortschritte der Wissenschaft e.V.“, Köln, einen eintägigen Kongress in der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow zum Thema „Arzt & RechtsMedizin“ ausgerichtet.

Die Tagung bot praxisnahe Lösungsvorschläge aus interdisziplinärer – d.h. juristischer und medizinischer – Sicht an. Mit der Vorstellung von Fällen aus der Praxis und mit Übersichtsvorträgen brachten die Referenten den Teilnehmern die komplexen – oder auch nur vermeintlich komplexen! – Sachverhalte und Einsatzsituationen nahe und zeigten auf, wie Fallgruben umgangen werden können. Als Referenten konnten neben ärztlichen Fachkollegen und einem Fachanwalt für Medizinrecht auch Experten der Berliner Staatsanwaltschaft und einer Mordkommission des Berliner Landeskriminalamtes gewonnen werden.

Thematisch wurde beispielsweise zu „Todesfeststellung“, „Leichenschau“, „Vorgehen bei Kindesmisshandlung“ und „Verhalten bei behauptetem Behandlungsfehler“ referiert. Die Diskussionen gestalteten sich kollegial und lebhaft, was zweifelsohne der Aktualität der Themen in der präklinischen Behandlungsroutine geschuldet war.

Trotz des eher rettungsdienstlichen Schwerpunktes war die Tagung von Ärzten aller Fachrichtungen, Rettungsassistenten und Notfallsanitätern, und Personal aus Rettungsstellen, Notaufnahmen, und Intensiv-Stationen sowie dem Kassenärztlichen Notdienst mit knapp 200 Teilnehmern sehr gut besucht. Die Teilnehmer waren größtenteils aus der präklinischen Notfallmedizin in Berlin und Brandenburg, aber auch aus dem gesamten Bundesgebiet, angereist.

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